Gesellschaft für integrative Sozialarbeit Oberhavel mbH Logo
  1. Beratung

    Sie haben Asyl in Deutschland beantragt: Was nun? Wir beraten Sie zum weiteren Verfahren und zu Ihrem Aufenthalt. Auch bei einer Ablehnung besprechen wir mit Ihnen, wie es weitergeht und welche Möglichkeiten Sie haben.

  2. Netzwerk

    Niemand ist Spezialist für Alles. Deshalb ist uns Vernetzung und Austausch mit anderen Einrichtungen und Institutionen wichtig. Wir wünschen uns gegenseitige Unterstützung und Nutzung vorhandener Ressourcen. Sprechen Sie uns an!

Fachberatungsdienst Migrationssozialarbeit im Landkreis Oberhavel

Wir bieten allen im Landkreis Oberhavel nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Geflüchteten Unterstützung und Beratung an.
Unsere Fachkräfte verfügen über ein breites Spektrum sozialpädagogischer Interventions- und Unterstützungsstrategien, um Lösungswege zu entwickeln und für Entlastung zu sorgen.

Unser Beratungsangebot:

  • Asylverfahrensberatung und Anhörungsvorbereitung:
    Unsere Sozialarbeiter*innen beraten in allen Fragen zum Asylverfahren von der Vorbereitung auf die Anhörung bis zur Prüfung der Bescheide.
  • Beratung von besonders schutzbedürftigen Personen:
    Unsere Sozialarbeiter*innen weisen Asylbewerber ggf. auf eine besondere Schutzbedürftigkeit hin und beraten hinsichtlich einer adäquaten Versorgung während des Asylverfahrens.
  • Perspektiven- und Rückkehrberatung:
    Unsere Sozialarbeiter*innen beraten zu Chancen und Möglichkeiten in Deutschland zu leben und informieren über Fördermöglichkeiten im Falle einer freiwilligen Rückkehr.
  • Allgemeine Lebens- und Sozialberatung:
    Unsere Sozialarbeiter*innen beraten zu den vielfältigen Fragen rund ums Leben in Deutschland.
  • Beratung von Haupt- und Ehrenamt:
    Unsere Mitarbeiter*innen bieten fachliche Beratung für haupt- oder ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen an.

Die GISO bietet dezentrale Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst gemäß Paragraf 12 des Landesaufnahmegesetzes vom 15. März 2016 und Paragraf 13 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes vom 19. Oktober 2016 an.